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PostHeaderIcon «Kein christlicher Staat»

Religion - Christentum

Menschenrechtsexperte und Staatskirchenrechtler Adrian Loretan; Quelle: tachles.chtachles.ch 16.04.2010

interview mit Adrian Loretan

Die Schweiz zankt sich um Minarette und Friedhöfe, Knabenbeschneidung und Ganzkörperkleidung. Zeit, das Verhältnis zwischen Staat, Religion und Menschenrechten neu zu deuten – mit dem Menschenrechtsexperten und Staatskirchenrechtler Adrian Loretan.

TACHLES: Der UN-Menschenrechtsrat in Genf hat auf Initiative der islamischen Staaten eine Resolution verabschiedet, die die Diffamierung von Religion verurteilt und den islamischen Rechtskodex, die Scharia, unter Menschenrechtsschutz stellt. Das erscheint absurd.

ADRIAN LORETAN: Diese Resolution wird auch von muslimischen Stimmen kritisiert, das sollte man nicht vergessen. Aber Sie haben Recht: Es ist nicht möglich, sich auf die Religionsfreiheit zu berufen, um die Menschenrechte so radikal einzuschränken. . Religionsfreiheit gibt es immer nur im Kontext der Grundrechte, und diese sind die Basis des säkularen Rechtsstaats. Wird diese Basis aufgegeben, sehe ich den Religionsfrieden gefährdet. Diese Institution, der Rechtsstaat, hat Europa nach den Religionskriegen befriedet.

Europa ist ein gutes Stichwort: Die Menschenrechte sind ein Produkt der Aufklärung und damit der abendländischen Geistesgeschichte. Handelt der UN-Menschenrechtsrat also legitim, wenn er sie für ein globales Publikum anpassen will?

Ich würde sagen, man kann nicht den liberalen Rechtsstaaten einen Menschenrechtsfundamentalismus vorwerfen und gleichzeitig eine solche Erklärung über den menschenrechtlichen Schutz der Scharia aufstellen. Das verlässt jede Diskussionsbasis. Die Menschenrechte gründen in der Erfahrung der Geschichte: Wenn der Staat entscheidet, eine bestimmte Gruppe zu eliminieren, kann man das nur verhindern, wenn man dem Entschluss Grundrechte entgegenstellt. Das ist nicht blosse Theorie, das ist die Erfahrung von 1933 und den Folgejahren.

Liegt es nicht in der Natur von Religionen, mit Menschenrechten zu hadern? Auch die katholische Kirche hat bis weit ins 20. Jahrhundert jegliche Form von Freiheitsrechten als Irrlehre verdammt ...

Bis zum zweiten Vatikanischen Konzil in den sechziger Jahren, als unter Papst Paul VI. eine breite Diskussion über die Menschenrechte in der Kirche begonnen wurde. Aber für verschiedene Religionen gilt der Universalanspruch der Menschenrechte als Problem, richtig.

Die katholische Kirche hat mit den Resultaten des Konzils eine theologisch fundierte Stärkung der Menschenrechte geleistet. Eine solche Kehrtwende wird kaum jede Religion vollbringen können.

Ich denke, beim jüdischen wie beim christlichen Glauben ist es relativ einfach: Man bezieht sich auf den Menschen als Ebenbild Gottes, wie es in der Schöpfungsgeschichte geschrieben ist. Damit ist die Würde jedes einzelnen Menschen gegeben. Eine Diskriminierung widerspricht dem Plan Gottes. Der Rückgang dahinter ist kaum mehr denkbar – nicht im Judentum, nicht in den christlichen Kirchen.

Und der Islam?

Darauf kann ich keine abschliessende Antwort geben, ich bin kein islamischer Theologe. Die islamische Menschenrechtserklärung ist derart grundlegend verschieden von den universalen Menschenrechten, über eine Kombination muss man gar nicht erst reden. Aber wer hätte vor 100 Jahren erwartet, dass die katholische Kirche sich zur Religionsfreiheit bekennen würde?

Liegt das Problem nicht in der unvereinbaren Konkurrenz zweier Normensysteme? Es braucht doch ein eindeutiges Primat, keine Anpassung.

Natürlich. Ein liberaler Rechtsstaat kann keinen Wahrheitsanspruch einer bestimmten Religion verteidigen. Das versuche ich auch meinen Studenten immer zu sagen: Die Schweiz ist kein christlicher Staat. Sie ist religiös neutral. Die Aufgabe der Menschenrechte ist der Schutz des Individuums. Denn jede grosse Institution, ob nun ein Konzern, ein Staat, eine Religionsgemeinschaft, ist immer stärker als der Einzelne. Dass man den Schwächeren in Schutz nimmt, ist keineswegs ein Eurozentrismus, sondern universale Moral.

Wie behandelt man sich widersprechende Menschenrechte? Die Grüne Partei Schweiz debattierte Anfang Jahr über ein Verbot der Knabenbeschneidung zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

Von Fall zu Fall. Bei Ihrem Beispiel ist ganz klar zwischen Knabenbeschneidung und Genitalverstümmelung an Mädchen zu unterscheiden. Man muss schon sehr vorsichtig sein, wenn man das Grundrecht der Religionsfreiheit einschränkt. Darf man dem Souverän, dem Volk, überhaupt die Einschränkung eines Grundrechts zur Diskussion vorlegen? Im vorletzten Jahrhundert wollte der Bundesrat im Sinne der Religionsfreiheit das Schächtverbot aufheben, dann kam die erste Volksinitiative zustande, und weil der Souverän in der Schweiz immer recht hat, musste man das Schächtverbot in der Verfassung verankern.

Solche Ausnahmeartikel in der Bundesverfassung, die nur bestimmte Religionen betreffen, sind in der Schweiz keine Ausnahme. Wie passt die Diskriminierung einzelner Religionen zu einem liberalen Rechtsstaat wie der Schweiz?

In der Schweiz haben wir, anders als zum Beispiel in Deutschland, kein Verfassungsgericht auf Bundesebene. Das Bundesgericht in Lausanne ist dazu nicht legitimiert. Darum kann die Schweizer Demokratie, wie mit dem Minarett-Verbot geschehen, einen Verfassungsartikel beschliessen, der einem anderen Artikel widerspricht.


Der vollständige Artikel kann hier nachgelesen werden.

 

 

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