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PostHeaderIcon Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fällt historisches Urteil für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Religion - Jehovas Zeugen
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Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und Forum 18 berichten am 7.Juli 2010, dass die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Bayatyan v. Armenia (application no. 23459/03); entschieden hat, dass Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zur Gewissensfreiheit gehört und daher ein Menschenrecht ist.

In dem vorliegenden Fall war ein Zeuge Jehovas aus Armenien wegen Dienstflucht verurteilt worden, obwohl er bereit war, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Er wurde verurteilt, obwohl Armenien internationale Verpflichtungen eingegangen war, einen derartigen Ersatzdienst einzuführen.

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