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PostHeaderIcon Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Jehovas Zeugen in Frankreich Recht

Religione - Testimoni di Geova
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Die Katholische Presseagentur Österreich meldet am 30. Juni 2011, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) die Steuernachforderungen der französischen Behörden an die Zeugen Jehovas aus Frankreich zurückgewiesen hat. Die Straßburger Richter kritisierten in einem Urteil vom Donnerstag, dass die Gesetze dafür nicht ausreichend klar formuliert seien. Dadurch sei das Grundrecht der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit verletzt worden.

Der Rechtsstreit zog sich über 10 Jahre und rief nationale und internationale Kritik aus. Dies wird aus einer Pressemitteilung vom 01.07.1998 deutlich. Es folgt ein Auszug:

Repräsentanten aus den 15 Staaten der Europäischen Union werden sich am Mittwoch, den 1. Juli 1998 um 15 Uhr außerhalb der "Esplanade der Menschenrechte" versammeln, um in der Öffentlichkeit ihre Pläne vorzustellen, eine Entscheidung anzufechten, die die Religionsfreiheit in der Französischen Republik in Frage stellen könnte.

Am Mittwoch werden die Repräsentanten Botschaften, Außenministerien und ausgewählte Mitglieder des Parlamentes aufsuchen, um ihren Unmut über eine Entscheidung der französischen Steuerbehörden auszudrücken, die eine 60prozentige Steuer auf die Spenden der Zeugen Jehovas in Frankreich erheben wollen. Die Steuerbehörden haben erklärt, daß die Spenden der Zeugen Jehovas zu versteuern sind und haben für einen vierjährigen Zeitraum eine Summe von $50.000.000 errechnet.

Doch die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen Frankreich gab nicht nach und rief den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an und bekam Recht.

Französische Pressemitteilung  (Les Témoins de Jéhovah de France) 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - AFFAIRE ASSOCIATION LES TEMOINS DE JEHOVAH c. FRANCE (Requête no 8916/05)

Deutsche Pressemitteilung vom 01.07.2011 (Zeugen Jehovas ONLINE)

Straßburg, Frankreich — Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der französische Staat die Rechte von Jehovas Zeugen verletzt hat. Er hatte die Glaubensgemeinschaft rückwirkend für die Zeit von 1993 bis 1996 mit einer 60-prozentigen Steuer auf alle Spenden belegt.

 

Der vollständige Artikel kann hier nachgelesen werden.